Das Bestattungsvorsorge-Treuhandkonto
Bei einem Treuhandkonto hinterlegen Sie einen Betrag bei einem unabhängigen Treuhänder (häufig die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG oder vergleichbare Anbieter). Das Geld ist streng zweckgebunden für Ihre Bestattung, wird verzinst angelegt und gilt als insolvenzgeschützt. Tritt der Trauerfall ein, wird der Betrag zur Begleichung der vereinbarten Leistungen an den von Ihnen bestimmten Bestatter ausgezahlt.
Vorteile: klare Zweckbindung, Insolvenzschutz, in der Regel als Schonvermögen im Sozialhilfe-Kontext anerkannt, transparente Gebühren.
Worauf achten: seriöser Treuhänder, klare Gebührenstruktur, Höhe der Einlage realistisch an Ihre Wünsche angepasst.
Die Sterbegeldversicherung
Bei einer Sterbegeldversicherung zahlen Sie regelmäßige Beiträge an einen Versicherer. Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme an Ihre Bezugsberechtigten oder direkt an den Bestatter ausgezahlt. Sie eignet sich vor allem dann, wenn ein größerer Einmalbetrag nicht verfügbar ist.
Vorteile: niedrige Einstiegsbeiträge, kein großer Sparbetrag notwendig, schnelle Auszahlung.
Worauf achten: Bei langen Laufzeiten können die gezahlten Beiträge die Versicherungssumme übersteigen. Gesundheitsfragen und Wartezeiten unterscheiden sich je nach Tarif deutlich.
Welche Lösung passt zu Ihrer Situation?
Wir verbinden Sie kostenfrei und unverbindlich mit einem geprüften Bestatter in Ihrer Nähe.
Direkter Vergleich
| Merkmal | Treuhandkonto | Sterbegeldversicherung |
|---|---|---|
| Einzahlung | Einmal oder in Teilen | Monatliche Beiträge |
| Zweckbindung | Streng zweckgebunden | Frei (an Bezugsberechtigte) oder direkt an Bestatter |
| Insolvenzschutz | Ja | Über Versicherer / Sicherungseinrichtung |
| Sozialhilfe (Schonvermögen) | Meist anerkannt | Häufig anerkannt, im Einzelfall prüfen |
| Gesundheitsprüfung | Nein | Je nach Tarif, ggf. Wartezeit |
| Geeignet, wenn … | … ein Betrag verfügbar ist | … nur monatliche Beiträge möglich sind |
Und die Einmalzahlung beim Bestatter?
Eine direkte Einmalzahlung an den Bestatter ist möglich, aber selten zu empfehlen, weil das Geld dann nicht insolvenzgeschützt verwahrt wird. In der Praxis wird die Einmalzahlung daher fast immer mit einem Treuhandkonto kombiniert. Mehr dazu im Vorsorgevertrag.
Hinweis: Konditionen sind anbieterabhängig (Stand Juni 2026). Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Finanz- oder Versicherungsberatung.
Sorgfältig recherchiert auf Basis öffentlich zugänglicher Verbraucher- und Bestatter-Ratgeber sowie geltender Regelungen in Deutschland. Stand: Juni 2026. Unsere Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.